Menschengerechte Arbeit    

  • Arbeitsgestaltung muss an die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen angepasst sein.
  • Arbeit muss durchführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung der Persönlichkeit fördern.
  • Auf Dauer muss sie ein adäquates Beanspruchungsniveau enthalten.
  • Menschengerecht sind Arbeitsaufgaben dann, wenn sie Kontrollmöglichkeiten bieten, abwechslungsreich sind,                                   Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Entwicklung beinhalten.
  • Menschengerecht  gestaltete Arbeit fördert Motivation und Leistung.
  • Das Arbeitsschutzrecht fordert die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

        

Bild: Pyramide des Arbeitsschutzrechts (Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)Menschengerechte Arbeit
 

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