
Menschengerechte Arbeit
- Arbeitsgestaltung muss an die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen angepasst sein.
- Arbeit muss durchführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung der Persönlichkeit fördern.
- Auf Dauer muss sie ein adäquates Beanspruchungsniveau enthalten.
- Menschengerecht sind Arbeitsaufgaben dann, wenn sie Kontrollmöglichkeiten bieten, abwechslungsreich sind, Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Entwicklung beinhalten.
- Menschengerecht gestaltete Arbeit fördert Motivation und Leistung.
- Das Arbeitsschutzrecht fordert die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Bild: Pyramide des Arbeitsschutzrechts (Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft)Menschengerechte Arbeit